Das erworbene Zertifikat einer Natur- und Landschaftsführerin und eines Natur- und Landschaftsführers ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet. Für die Entfristung des Zertifikats ist der jährliche Besuch einer Fortbildung in einer Einrichtung des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Umweltbildungsstätten (BANU) oder bei einer dafür autorisierten Partnerorganisation vorgeschrieben. Eine solche Fortbildung soll mindestens je sechs Stunden dauern, eine Stückelung der Zeiten ist möglich. Außerdem muss innerhalb dieser fünf Jahre eine kollegiale Beratung in Anspruch genommen werden. Ist außerdem noch ein Erste-Hilfe-Kurs vorzuweisen kann das Zertifikat nach Antragstellung unter Vorlage aller Nachweise entfristet werden. Diese Regelung gilt seit dem 1.1.2025 (bis dahin musste alle fünf Jahre verlängert werden).
Schwerwiegende Verstöße gegen die BANU-Vorschriften führen zur Nichtverlängerung beziehungsweise Aberkennung des Zertifikats. Hierzu zählen etwa anhaltende Versäumnisse bei der Fortbildung oder Zusammenarbeit, Verstöße gegen die Ziele des Naturschutzes oder strafrechtliches Vergehen im Zusammenhang mit der Arbeit als Natur- und Landschaftsführer.
Kollegiale Beratung: Tauschen Sie sich mit anderen Natur- und Landschaftsführern aus!
Damit Ihr erworbenes Zertifikat nach Ablauf der fünf Jahre entfristet werden kann, ist ein kollegialer Austausch mit anderen zertifizierten Natur- und Landschaftsführerinnen und -führern gewünscht. Bei dieser sogenannten „Kollegialen Beratung“ begleitet Sie eine qualifizierte Kollegin oder ein qualifizierter Kollege auf Ihrer Führung als stiller Beobachter. Durch den vom Kollegialen Berater / Beraterin auszufüllenden Beratungsbogen und im anschließenden Feedbackgespräch wird die Möglichkeit geschaffen, positive Aspekte Ihrer bisherigen Arbeit zu bestätigen, aber auch Ihre eigene Arbeitsweise zu reflektieren, woraus neue Handlungsmöglichkeiten resultieren können.
Die Kollegiale Beratung wird von zertifizierten Natur- und Landschaftsführerinnen und -führern durchgeführt, die von der Umweltakademie speziell dafür geschult wurden. Für einen Beratungstermin können Sie selbst einen / eine unserer Berater / Beraterinnen kontaktieren. Grundsätzlich sollte nicht zwei Mal derselbe Kollegiale Berater / Beraterin angefragt werden und er / sie sollte aus einer anderen Region stammen.
Für eine Kollegiale Beratung erhält die Beraterin oder der Berater eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Diese Kosten tragen die Umweltakademie und der beratene Landschaftsführer oder die beratene Landschaftsführerin je zur Hälfte.
Die Liste der kollegialen Beraterinnen und Berater erhalten Sie bei Silke Esslinger, silke.esslinger@um.bwl.de.