Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer

Verlängerung des Zertifikats

Das Zertifikat einer Natur- und Landschaftsführerin und eines Natur- und Landschaftsführers ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet. Um das Zertifikat behalten zu können, ist der jährliche Besuch einer Fortbildung in einer Einrichtung des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Umweltbildungsstätten (BANU) oder bei einer dafür autorisierten Partnerorganisation vorgeschrieben.

Eine solche Fortbildung soll mindestens je sechs Stunden dauern, eine Stückelung der Zeiten ist möglich. Außerdem muss innerhalb dieser fünf Jahre eine kollegiale Beratung in Anspruch genommen werden. 

Schwerwiegende Verstöße gegen die BANU-Vorschriften führen zur Nichtverlängerung beziehungsweise Aberkennung des Zertifikats. Hierzu zählen etwa anhaltende Versäumnisse bei der Fortbildung oder Zusammenarbeit, Verstöße gegen die Ziele des Naturschutzes oder strafrechtliches Vergehen im Zusammenhang mit der Arbeit als Natur- und Landschaftsführer.

Kollegiale Beratung: Tauschen Sie sich mit anderen Natur- und Landschaftsführern aus!

Damit Ihr erworbenes Zertifikat künftig verlängert wird, ist ein regelmäßiger Austausch mit anderen zertifizierten Natur- und Landschaftsführerinnen und -führern gewünscht. Bei dieser sogenannten „Kollegialen Beratung“ begleitet Sie eine qualifizierte Kollegin oder ein qualifizierter Kollege auf Ihrer Führung. Anschließend erstellt diese oder diese einen Beratungsbogen und Sie erhalten eine fundierte Rückmeldung. Dieses kollegiale Feedback soll Ihnen bei der Selbstreflektion der eigenen Arbeitsweise helfen, positive Aspekte Ihrer bisherigen Arbeit bestätigen, aber auch wertvolle Hinweise für Optimierungspotenziale geben.   

Die Kollegiale Beratung wird von zertifizierten Natur- und Landschaftsführerinnen und -führern durchgeführt, die von der Umweltakademie speziell dafür geschult wurden. Für einen Beratungstermin können Sie selbst einen unserer Berater kontaktieren. Grundsätzlich sollte nicht zwei Mal derselbe Kollegiale Berater angefragt werden und er sollte aus einer anderen Region stammen.

Für eine Kollegiale Beratung erhält die Beraterin oder der Berater eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Diese Kosten tragen die Umweltakademie und der beratene Landschaftsführer oder die beratende Landschaftsführerin je zur Hälfte.

Die Liste der kollegialen Beraterinnen und Berater erhalten Sie bei Silke Esslinger, silke.esslinger@um.bwl.de.

Kontakt

Fragen zum Zertifikat?

Wenn Fragen zur Verlängerung Ihres Zertifikats haben oder einen Kollegialen Berater suchen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Nachweisheft anfordern

Das Nachweisheft können Sie anfordern bei:

Akademie für Umwelt- und Naturschutz Baden-Württemberg

0711 126-1829

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