Teilnahmevoraussetzung
An allen Veranstaltungen der Akademie für Natur- und Umweltschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (nachfolgend: Umweltakademie) kann teilgenommen werden, es sei denn, bei der gewünschten Veranstaltung ist der Teilnehmendenkreis gesondert geregelt.
Anmeldungen
Anmeldungen zu den Veranstaltungen müssen grundsätzlich online über die Anmeldemaske im Veranstaltungskalender der Akademie-Homepage (https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/fachtagungen-und-fortbildungen) erfolgen. Die Anmeldefristen und -zeiträume zu den Veranstaltungen finden sich auf der Homepage.
Ist die Teilnehmendenzahl einer Veranstaltung begrenzt, erfolgt die Zuteilung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Bei einem Nachrücken von der Warteliste ab 14 Tagen oder kürzer vor einer Veranstaltung kann aus praktischen Gründen ein anderes Verfahren gewählt werden.
Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine elektronische Anmeldebestätigung, die zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt.
Beitragspflichtige Veranstaltungen
Für einige Veranstaltungen wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrags geht aus dem Programm hervor. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
Ermäßigungen
Aktive Ehrenamtliche, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Freiwilligendienstleistende, Rentnerinnen und Rentner, schwerbehinderte Personen sowie Arbeitssuchende erhalten als Privatperson mit entsprechenden Nachweisen bei einigen Veranstaltungen eine Ermäßigung. Bei den jeweiligen Veranstaltungen sind die ermäßigten Sätze aufgeführt.
Der Nachweis der aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit muss beispielsweise durch den Verband, Landkreis etc. bestätigt werden. Die Vorlage eines Mitgliedsausweises genügt nicht.
Die Entscheidung über die Ermäßigung liegt bei den jeweiligen Veranstaltungskoordinatorinnen und - koordinatoren.
Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind in der Regel von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Fahrtkosten können von der Umweltakademie nicht erstattet werden.
Teilnahmebestätigungen und Teilnahmelisten
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare und Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz erhalten auf Anforderung eine Teilnahmebestätigung.
Teilnahmelisten werden aus organisatorischen Gründen und wegen des personenbezogenen Datenschutzes nicht ausgehändigt und nicht übersandt.
Die fristgerechte Löschung der Teilnahmelisten erfolgt nach datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Rücktritt oder Verhinderung
Der Rücktritt von einer (beitragspflichtigen) Veranstaltung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (E-Mail oder Anschreiben) erfolgen. Sofern der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg keine schriftliche Erklärung vorliegt, wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig.
Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung oder späterem Rücktritt als 14 Tage vor Beginn ist die vollständige Rechnung fällig, eine Rückerstattung des Beitrags kann nicht erfolgen. Die Vertretung bei einer Veranstaltung durch eine Ersatzperson ist nach schriftlicher Anfrage im Ausnahmefall möglich, sofern keine persönliche Einladung zur Veranstaltung erfolgte.
Haftung
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Teilnehmenden gegenüber auf Schadensersatz entsprechend nachfolgenden Bestimmungen: Die gesetzliche Haftung auf Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch 1.000,00 € je Schadensfall begrenzt.
Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, seiner gesetzlichen Vertreterinnen und gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Veranstaltungsfotos und Veranstaltungsmaterialien, Urheberrechte
Fotos von Veranstaltungen dürfen nur mit Zustimmung der Umweltakademie gefertigt und publiziert werden. Die von der Umweltakademie zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsinhaberin bzw. des Urheberrechtsinhabers (Akademie für Natur- und Umweltschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft oder die jeweilige Referentin oder der jeweilige Referent) dürfen die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig (auch keine kostenlose Weitergabe an Kolleginnen und Kollegen oder Dritte) verbreitet werden.
Fotos von Tagungen der Umweltakademie dürfen ohne die Zustimmung der Umweltakademie nicht in das Internet gestellt oder in einer sonstigen Art und Weise publiziert werden.
Während den Veranstaltungen der Umweltakademie können durch Beschäftigte oder Beauftragte des Umweltministeriums Fotos oder Videos aufgenommen werden. Die Aufnahmen dienen der internen Dokumentation der Veranstaltung für die Akten sowie der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit (Hauszeitschrift, Projekt- und Tätigkeitsberichte, Internetauftritt); die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Artikel 6, Abs. 1, lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz). Wenn Sie dazu Fragen haben, nicht fotografiert werden möchten oder einer Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Person widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte vor Veranstaltungsbeginn an die Veranstaltungsleitung.
Absage einer Veranstaltung durch die Umweltakademie
Die Veranstaltung kann ohne Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden wegen Krankheit, Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, aus technischen Gründen oder aus anderen von der Umweltakademie nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden. Sollte eine Absage erforderlich sein, wird die Umweltakademie die Teilnehmenden informieren. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl wird die Umweltakademie die Teilnehmenden spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung informieren.
Vor der Absage wird die Umweltakademie versuchen einen anderen Termin für die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen des bestehenden Jahresprogramms zu finden, sofern dies möglich ist. Die Teilnahmebeiträge werden im Falle einer Absage durch die Umweltakademie in voller Höhe, bzw. bei Teilabsagen in Teilen, zurückerstattet. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden nicht übernommen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird der notwendigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zugestimmt. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf der Grundlage des Gesetzes zum Datenschutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz) vom 12. Juni 2018 und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 4. Mai 2016 verwendet.
Die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Information über weitere Tagungen und zum Zusenden des Newsletters kann zugestimmt werden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Datenschutzerklärung der Umweltakademie findet sich hier. Der Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Nennung von Gründen widersprochen werden.
Bildungszeitgesetz
Die Umweltakademie ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17. März 2015. Demnach können Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten für die in Anspruch genommene Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin freigestellt werden.
Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure
Ausgewählte Seminare werden von der Architektenkammer (AKBW/IFBau) sowie der Ingenieurkammer Baden-Württemberg als Fort- oder Weiterbildung anerkannt.