Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmevoraussetzung

An allen Veranstaltungen der Akademie für Natur- und Umweltschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (nachfolgend: Umweltakademie) kann teilgenommen werden, es sei denn, bei der gewünschten Veranstaltung ist der Teilnehmendenkreis gesondert geregelt.

Anmeldungen

Anmeldungen zu den Veranstaltungen müssen grundsätzlich online über die Anmeldemaske im Veranstaltungskalender der Akademie-Homepage (https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/fachtagungen-und-fortbildungen) erfolgen. Die Anmeldefristen und -zeiträume zu den Veranstaltungen finden sich auf der Homepage.

Ist die Teilnehmendenzahl einer Veranstaltung begrenzt, erfolgt die Zuteilung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine elektronische Anmeldebestätigung, die zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt.

Beitragspflichtige Veranstaltungen

Für einige Veranstaltungen wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrags geht aus dem Programm hervor und ist grundsätzlich vor der jeweiligen Veranstaltung zu entrichten. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungseingang.

Sollte eine Teilnahme an einer beitragspflichtigen Veranstaltung nicht möglich sein, finden sich die zugehörigen Regelungen unter »Rücktritt oder Verhinderung«.

Ermäßigungen

Aktive Ehrenamtliche, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Freiwilligendienstleistende, Rentnerinnen und Rentner, schwerbehinderte Personen sowie Arbeitssuchende erhalten mit entsprechenden Nachweisen bei einigen Veranstaltungen eine Ermäßigung. Bei den jeweiligen Veranstaltungen sind die ermäßigten Sätze aufgeführt.

Der Nachweis der aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit muss beispielsweise durch den Verband, Landkreis etc. bestätigt werden. Die Vorlage eines Mitgliedsausweises genügt nicht.

Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten

Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind in der Regel von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Fahrtkosten können von der Umweltakademie nicht erstattet werden.

Teilnahmebestätigungen und Teilnehmendenlisten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare und Fortbildungsveranstaltungen erhalten auf Anforderung eine Teilnahmebestätigung.

Teilnehmendenlisten werden aus organisatorischen Gründen und wegen des personenbezogenen Datenschutzes nicht ausgehändigt und nicht übersandt.

Die fristgerechte Löschung der Teilnehmendenlisten erfolgt nach datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Rücktritt oder Verhinderung

Der Rücktritt von einer (beitragspflichtigen) Veranstaltung ist bis sieben Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (E-Mail oder Anschreiben) erfolgen. Sofern dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  keine schriftliche Erklärung vorliegt, wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Ein nachgewiesener Krankheitsfall kann eine Ausnahme bilden, die Entscheidung liegt bei den Tagungskoordinatorinnen und -koordinatoren.

Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung oder späterem Rücktritt als sieben Tage vor Beginn ist die Rechnung fällig, eine Rückerstattung des Beitrags kann nicht erfolgen. Die Vertretung bei einer Veranstaltung durch eine Ersatzperson ist nach schriftlicher Anfrage im Ausnahmefall möglich, sofern keine persönliche Einladung zur Veranstaltung erfolgte.

Haftung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Teilnehmenden gegenüber auf Schadensersatz entsprechend nachfolgenden Bestimmungen: Die gesetzliche Haftung auf Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch 1.000,00 € je Schadensfall begrenzt.

Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, seiner gesetzlichen Vertreterinnen und gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Veranstaltungsfotos und Veranstaltungsmaterialien, Urheberrechte

Fotos von Veranstaltungen dürfen nur mit Zustimmung der Umweltakademie gefertigt und publiziert werden. Die von der Umweltakademie  zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsinhaberin bzw. des Urheberrechtsinhabers (Akademie für Natur- und Umweltschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energeiwirtschaft oder die jeweilige Referentin oder der jeweilige Referent) dürfen die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig (auch keine kostenlose Weitergabe an Kolleginnen und Kollegen oder Dritte) verbreitet werden.

Fotos von Tagungen der Umweltakademie dürfen ohne die Zustimmung der Umweltakademie nicht in das Internet gestellt oder in einer sonstigen Art und Weise publiziert werden.

Bei Veranstaltungen werden zu Informationszwecken Bild- und/oder Videoaufnahmen angefertigt. Bei der Anmeldung kann der Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen, auch für Werbezwecke, zugestimmt werden oder die Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen kann abgelehnt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen gegebenenfalls weltweit abrufbar sind und möglicherweise von Dritten weiterverwendet werden können. Der Widerruf zur Verbreitung der Aufnahmen kann jederzeit erfolgen.

Absage einer Veranstaltung durch die Umweltakademie

Die Veranstaltung kann ohne Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden wegen Krankheit, Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, aus technischen Gründen oder aus anderen von der Umweltakademie nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden. Sollte eine Absage erforderlich sein, wird die Umweltakademie die Teilnehmenden informieren. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl wird die Umweltakademie die Teilnehmenden spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung informieren.

Vor der Absage wird die Umweltakademie versuchen einen anderen Termin für die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen des bestehenden Jahresprogramms zu finden, sofern dies möglich ist. Die Teilnahmebeiträge werden im Falle einer Absage durch die Umweltakademie in voller Höhe, bzw. bei Teilabsagen in Teilen, zurückerstattet. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden nicht übernommen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird der notwendigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zugestimmt. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf der Grundlage des Gesetzes zum Datenschutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz) vom 12. Juni 2018 und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 4. Mai 2016 verwendet.

Die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Information über weitere Tagungen und zum Zusenden des Newsletters kann zugestimmt werden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Die Datenschutzerklärung der Umweltakademie findet sich hier. Der Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Nennung von Gründen widersprochen werden.

Sonstige Hinweise zur Arbeit der Akademie für Natur- und Umweltschutz

Wir freuen uns über Anregungen zum Programm. So haben Sie die Gelegenheit, an der Entwicklung neuer Seminarthemen und -typen mitzuwirken. Das Veranstaltungsprogramm in gedruckter Form erhalten die bisherigen Abonnentinnen und Abonnenten auch weiterhin. Auf Anfrage können Interessierte aufgenommen werden oder bisherige Abonnentinnen und Abonnenten vom Verteiler entfernt werden.

Bildungszeitgesetz

Die Umweltakademie ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17. März 2015. Demnach können Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten für die in Anspruch genommene Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin freigestellt werden.

Hierzu angebotene Bildungsveranstaltungen zum Landesnetzwerk Biodiversität, für Natur- und Landschaftsführerinnen und -führer und weitere sind im Jahresprogramm markiert. Bei Interesse an weiteren Tagungen zur Freistellung Ehrenamtlicher nach dem Bildungszeitgesetz melden Sie sich gerne.

Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure

Ausgewählte Seminare werden von der Architektenkammer (AKBW/IFBau) sowie der Ingenieurkammer Baden-Württemberg als Fort- oder Weiterbildung anerkannt. Die entsprechenden Seminare sind im Jahresprogramm markiert.